Ja! Der Fundamenterder wird in seiner Funktion als Blitzschutzerder aufgehoben, wenn das Gebäude eine Perimeterdämmung hat. Die Dämmung wirkt wie eine elektrische Isolierung und der Blitzstrom kann nicht mehr ins Erdreich abfließen. Dadurch bedingt kommt es zu Durchschlägen in der Isolierung. Es kommt zu Wärmebrücken durch Wassereinbruch. Um dies zu Vermeiden, wird unter der Perimeterdämmung ein Erdernetz mit einer Masche von max. 10 m x 10 m verlegt. Das Erdernetz muss natürlich mit dem Fundamenterder verbunden werden, um den Potentialausgleich herzustellen.
Diese Frage lässt sich ganz klar mit einem NEIN beantworten. Die Norm unterscheidet nicht nach Privathaus oder Gewerbe. Dies wäre auch unlogisch, da die Norm Schutzkonzepte vorgibt, die für alle Fälle gelten.
Ein Blitzeinschlag bezeichnet gemeinhin die sichtbare elektrische Entladung bei einem Gewitter. Der Einschlag ist der Punkt, an dem der Spannungsausgleich erfolgt. Bei weiteren Fragen oder Unklarheiten stehen wir Ihnen beratend zur Seite. Gerne können Sie uns auch anrufen.